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Nutzungsbedingungen

Beschluss vom 30. Juli 2009 · Az. VII-Verg 10/09 Unterrichtung über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäß Artikel 12ff. DSGVO
Die von Ihnen bei der Registrierung eingegebenen Daten werden zu Ihrer Identifizierung als Teilnehmer in einem Vergabeverfahren erhoben und gespeichert. Sie werden ausschließlich zu diesem Zweck an die öffentlichen Auftraggeber/Vergabestelle, welche die e-Vergabe-Plattform nutzen, weitergeleitet. Das Vergabeverfahren wird beim öffentlichen Auftraggeber von der sog. Vergabestelle abgewickelt. Verantwortliche Stelle für den Betrieb der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist das Informationstechnikzentrum Bund. Durch Ihre Einwilligung im Rahmen des Registriervorgangs stimmen Sie der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der von Ihnen eingegebenen Daten zu und akzeptieren die nachfolgenden Nutzungsbedingungen.

Nutzungsbedingungen der e-Vergabe-Plattform des Bundes in der Fassung vom 22.05.2020
Präambel

(I) Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, nachfolgend Betreiber genannt, stellt eine Internetplattform, nachfolgend e-Vergabe oder Plattform genannt, zur Verfügung. Auf dieser werden Vergabeverfahren gesetzeskonform abgewickelt.

(II) Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des einzelnen Vergabeverfahrens obliegt ausschließlich dem Auftraggeber/der Vergabestelle, welcher die e-Vergabe für dieses Verfahren nutzt. Das aufgrund der Teilnahme an einem Vergabeverfahren zustande kommende Rechtsverhältnis betrifft ausschließlich den jeweiligen Auftraggeber/Vergabestelle und die Teilnehmer am Vergabeverfahren. Die Tätigkeit des Betreibers beschränkt sich allein auf die technische Vermittlung des Kontakts zwischen Auftraggeber/Vergabestelle und Nutzern der e-Vergabe und die vom Betreiber bereitgestellten Komponenten. Für die von Auftraggebern/Vergabestellen oder Nutzern eingestellten Inhalte der e-Vergabe ist der Betreiber nicht verantwortlich.

(III) Nutzer der e-Vergabe im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind ausschließlich Unternehmen, die sich an Vergabeverfahren beteiligen, welche über die e-Vergabe abgewickelt werden.

(IV) Die Plattform informiert über Beschaffungsvorhaben, welche durch die eVergabe nutzenden Auftraggeber/Vergabestelle auf dieser Plattform durchgeführt werden. Die Nutzer können an einem solchen Vergabeverfahren nach erfolgreicher Registrierung gemäß § 2 Abs.1 dieser Nutzungsbedingung unter Berücksichtigung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung der eVergabe auf elektronischem Wege teilnehmen.

(V) Um Informationen über Ausschreibungen einzuholen, benötigt der Nutzer der eVergabe ein internetfähiges Endgerät mit einem aktuellen Webbrowser.

(VI) Die zur Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen sind in den "Nutzungsvoraussetzungen für Unternehmen" ausführlich dargestellt und zusammen mit weiteren wichtigen Informationen im Internet auf dem Informations-Server der eVergabe unter www.evergabe-online.info abrufbar. Es obliegt dem Nutzer, sich auf diesem Weg regelmäßig über etwaige Änderungen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung der e-Vergabe zu informieren.

(VII) Die e-Vergabe ist unter www.evergabe-online.de erreichbar.

§ 1 Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen regeln vorrangig das Nutzungsverhältnis hinsichtlich der Plattform zwischen dem Betreiber und den Nutzern. Rechte und Pflichten im Rahmen von Vergabeverfahren zwischen dem Auftraggeber/Vergabestelle und dem Nutzer gehen diesem Nutzungsverhältnis vor. Soweit solche Rechte betroffen sind, hat sich der Nutzer daher vorrangig an den Auftraggeber/Vergabestelle zu wenden.

§ 2 Nutzungsverhältnis
(I) Um die e-Vergabe für die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren nutzen zu können, muss sich der Nutzer auf der Plattform unter Berücksichtigung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung der e-Vergabe gemäß den Informationen unter www.evergabe-online.info und den 'Nutzungsvoraussetzungen für Unternehmen' registrieren.

(II) Unrichtige oder unvollständige Angaben sowie fehlende Erklärungen bei der Registrierung berechtigen den Betreiber zur Verweigerung der Registrierung bzw. zur sofortigen Beendigung des Nutzungsverhältnisses. Der Betreiber behält sich deshalb eine Kontrolle der im Registrierungsformular übermittelten Angaben vor.

(III) Das Nutzungsverhältnis kann durch den Nutzer durch Deregistrierung auf der Plattform beendet werden. Für eine Deregistrierung steht dem Nutzer im Rahmen der Nutzerverwaltung die Funktion "Unternehmen deregistrieren" zur Verfügung. Die Deregistrierung kann erst erfolgen, sobald der Nutzer in keinem Vergabeverfahren mehr aktiv ist oder diese Vergabeverfahren beendet sind. Eine gesonderte Kündigung seitens des Nutzers ist nicht erforderlich. Nach erfolgter Deregistrierung werden sämtliche erfassten Daten des Nutzers gelöscht, soweit sie keiner Archivierungspflicht im Rahmen eines Vergabeverfahrens unterliegen.

(IV) Eine Beendigung des Nutzungsverhältnisses durch den Betreiber mittels Kündigung bedarf der Begründung. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung kann schriftlich oder in Textform, zum Beispiel per E-Mail, erfolgen. Der Betreiber gewährleistet in diesem Fall, dass der Nutzer diejenigen Vergabeverfahren weiterführen kann, an denen er sich zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung als Bieter oder Bewerber unter Nutzung der e Vergabe beteiligt.

(V) Die Beendigung des Nutzungsverhältnisses hat keine Auswirkungen auf die Rechtspflichten des Nutzers aus einem gegebenenfalls über die e-Vergabe initiierten Vergabeverfahren.

(VI) Über die Zulässigkeit eines Wechsels vom Verfahren in Schriftform zum elektronischen Verfahren oder umgekehrt sowie die parallele Möglichkeit der Teilnahme am Verfahren in Schriftform und in elektronischer Form entscheidet der jeweilige Auftraggeber/Vergabestelle.

(VII) Die vom Betreiber bereitgestellte Softwareanwendung zur Nutzung der eVergabe ist für die Nutzer kostenfrei.

§ 3 Inhalt des Nutzungsrechts
(I) Der Nutzer ist berechtigt, die von der e-Vergabe gebotenen Einrichtungen nach Maßgabe der technischen und organisatorischen Voraussetzungen gemäß den Informationen unter www.evergabe-online.info und den "Nutzungsvoraussetzungen für Unternehmen" zu nutzen. Dazu ermöglicht der Betreiber den Zugriff auf die eVergabe und realisiert für registrierte Nutzer den Austausch der im Vergabeverfahren relevanten Unterlagen. Das Nutzungsrecht umfasst die Hilfsprogramme die vom Betreiber zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus bietet die Plattform eine XVergabe-konforme Kommunikationsschnittstelle an, die von Drittsystemen genutzt werden kann. Über die Zulässigkeit der Nutzung von Drittsystemen/ Bieteranwendung entscheidet der Auftraggeber/Vergabestelle im jeweiligen Vergabeverfahren.

(II) Außerhalb der in Abs.1 genannten Rechte erwachsen dem Nutzer keine Rechte an der e-Vergabe selbst. Sämtliche Urheber-, Namens-, Marken-, oder anderweitigen Schutzrechte bleiben dem Betreiber vorbehalten. Der Nutzer erwirbt außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung der e-Vergabe für Vergabeverfahren keinerlei Rechte an der mitgelieferten Software.

(III) Der Betreiber ist berechtigt, die Einrichtungen der e-Vergabe jederzeit an den jeweiligen Stand der Technik und die rechtlichen Erfordernisse anzupassen. Die Plattform kann hierzu vorübergehend außer Betrieb genommen werden. Die geplanten Zeiten für Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit rechtzeitig als Warnmeldungen unter www.evergabe-online.de bekannt gegeben.

§ 4 Hotline und Online-Support
Bei Funktionsstörungen und bei Fragen zur Nutzung der e-Vergabe kann eine kostenfreie Hotline genutzt werden. Die Hotline ist in der Regel von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 022899 610-1234 oder per E-Mail unter ticket@bescha.bund.de erreichbar. Beim Support wird vorausgesetzt, dass der Nutzer die Nutzungsbedingungen kennt. Bei Nutzung einer Anwendung eines Drittanbieters, die im Rahmen einer Ausschreibung der e-Vergabe genutzt werden soll, ist bei Funktionsstörungen der Support der jeweiligen Anwendung (und nicht der des Betreibers) zu kontaktieren.

§ 5 Pflichten des Nutzers
(I) Der Nutzer ist verpflichtet, jede Änderung seiner Nutzerdaten dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Hierfür steht ein entsprechendes Formular in dem Benutzerkonto unter "Benutzerdaten" im jeweiligen Nutzerkonto der e-Vergabe zur Verfügung. Auch bei Nutzung einer XVergabe-kompatiblen Bieteranwendung können diese Änderungen nur im AnA-Web erfolgen.

(II) Weitere Verpflichtungen in der Nutzung der Plattform, die dem Nutzer vom Auftraggeber/Vergabestelle vorgegeben werden, bleiben unberührt.

(III) Der Nutzer hat selbstständig dafür Sorge zu tragen, dass die zu installierenden Anwendungen des Betreibers stets aktuell gehalten werden, um eine fristgerechte Teilnahmeantrags-/Angebotsabgabe zu ermöglichen.

(IV) Der Nutzer hat im Hinblick auf den rechtzeitigen Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten dafür Sorge zu tragen, dass je nach Größe der zu versendenden Dokumente der genutzte Internetanschluss eine genügend große Kapazität zur Versendung besitzt. Abhängig vom Umfang der Dateien sowie von der Geschwindigkeit des Internetanschlusses kann das Versenden unterschiedlich lange dauern.

(V) Erst mit dem Erhalt einer Empfangsbestätigung hat der Nutzer einen Nachweis, dass das gesendete Angebot oder der Teilnahmeantrag technisch vollständig auf die Plattform übertragen worden ist. Eine inhaltliche Prüfung der Dokumente ist damit nicht verbunden. Die Empfangsbestätigung finden Sie bei der jeweiligen Ausschreibung im Dokumenteneingang in dem Ordner "Empfangsbestätigungen".

(VI) Sofern der Nutzer eine elektronische Signatur verwendet ist dieser verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass seine elektronische Signatur keinen Beschränkungen unterliegt, welche der Abgabe einer rechtswirksamen Willenserklärung entgegenstehen. Dies gilt insbesondere für eine Beschränkung der Rechtswirksamkeit seiner Signatur im Hinblick auf den Wert des zu tätigenden Rechtsgeschäftes.

(VII) Im Falle der Nutzung der e-Vergabe, ist der Nutzer verpflichtet, sich regelmäßig in der e-Vergabe anzumelden, um neue Informationen zu Vergabeverfahren zu erhalten. Bei der Teilnahme an laufenden Vergabeverfahren soll das Anmelden täglich durchgeführt werden. Ein Anspruch auf den Erhalt von automatisierten EMails der e- Vergabe besteht nicht. Von der Vergabestelle über die e-VergabePlattform übermittelte Dokumente gehen dem Nutzer zu, wenn das Dokument im Eingangsordner des AnA-Web zum Herunterladen bereitgestellt wird und unter Berücksichtigung der Verpflichtung aus Satz 1 mit einer Kenntnisnahme durch den Nutzer gerechnet werden kann.

(VIII) Die Nutzung der e-Vergabe erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze.

(IX) Der Nutzer unterlässt jede missbräuchliche Verwendung der Zugangsberechtigung zur e-Vergabe. Hierzu zählt insbesondere eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Software und angeforderter Vergabeunterlagen an unbefugte Dritte.

(X) Eine nicht nur geringfügige Verletzung der Pflichten, denen der Nutzer innerhalb dieses Nutzungsverhältnisses unterliegt, berechtigt den Betreiber zur fristlosen Kündigung des Nutzungsverhältnisses.

§ 6 Leistungsstörungen und deren Folgen für das Vergabeverfahren

(I) Der Betreiber hat keinen Einfluss auf die Datenübertragung im Internet. Er übernimmt keine Verantwortung für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen sowie technischen Einrichtungen Dritter. Leistungsstörungen auf Grund höherer Gewalt hat der Betreiber nicht zu vertreten.

(II) Der Betreiber kann die Nutzung der e-Vergabe sperren oder den Zugang zu ihr beschränken, wenn die Plattform oder ihre elektronischen Einrichtungen technisch gestört oder überlastet sind bzw. eine solche Störung oder Überlastung droht. In diesem Falle ist der Betreiber bemüht, die vollständige Funktionsfähigkeit der Plattform umgehend wiederherzustellen.

(III) Ist die Nutzung der e-Vergabe auf Grund eines Umstandes, welcher in der Sphäre des Betreibers zu finden ist, nicht möglich, wird der Betreiber die entsprechenden Informationen dem zuständigen Auftraggeber/Vergabestelle zur Verfügung stellen und sowohl ihn als auch den Nutzer bei der Problemanalyse nach bestem Wissen unterstützen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Angebot wegen eines derartigen Umstandes nicht innerhalb der Angebotsfrist auf der Plattform eingegangen ist. Die abschließende Entscheidung, in solchen Fällen ein Angebot nachträglich zuzulassen, obliegt jedoch dem Auftraggeber/Vergabestelle des betreffenden Vergabeverfahrens.

(IV) Sofern der Nutzer eine Funktionsstörung der e-Vergabe erkennt, kontaktiert er unmittelbar die Hotline des Betreibers telefonisch unter 022899-610-1234 UND per E-Mail unter ticket@bescha.bund.de, damit der Betreiber angemessene Maßnahmen zur Beseitigung der Störung ergreifen kann. Außerhalb der in § 4 „Hotline und OnlineSupport“ festgelegten Geschäftszeiten der Hotline ist zunächst eine E-Mail mit Angabe des Fehlers, Zeitpunkt der Störung sowie Bearbeitungs-Nummer/Geschäftszeichen ausreichend und erforderlich. Der Kontakt muss wiederholt werden, sobald die Hotline wieder zur Verfügung steht. Dies gilt auch, wenn der Nutzer nach Abgabe eines Angebotes oder Teilnahmeantrages eine elektronische Empfangsbestätigung über den Zugang des Angebotes/Teilnahmeantrages von der e-Vergabe nicht oder nicht zeitnah erhält. Im Falle einer Störung müssen die Anweisungen der Hotline des Betreibers befolgt werden. Nimmt der Nutzer nicht wie hier angegeben Kontakt mit dem Support auf, kann er sich nicht auf die Regelung des Abs.3 berufen.

(V) Sofern ein Nutzer bei der Nutzung einer XVergabe-kompatiblen Anwendung eine Funktionsstörung erkennt, kontaktiert er unmittelbar den jeweiligen Support der entsprechenden Anwendung.

§ 7 Datenschutz und Geheimhaltung
(I) Der Betreiber wird nach den Maßgaben der gesetzlichen Bestimmungen Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten speichern, verarbeiten und löschen.

(II) Vom Nutzer werden folgende Daten erhoben (Die mit * gekennzeichneten Angaben sind Pflichtangaben):

Unternehmensdaten:
- Unternehmen *
- Unternehmenszusatz
- Branche
- Land *
- Umsatzsteuer-ID
- Niederlassung,
- Straße und Hausnummer *
- Postleitzahl / Ort *
- E-Mail
- Telefon
- Webseite

Persönliche Daten:
- Anrede *
- Vorname *
- Nachname *
- Funktion
- E-Mail *
- Telefon-Nr. *

(III) Eine Weitergabe von Nutzerdaten an Dritte erfolgt nicht ohne Einwilligung des Nutzers, es sei denn, der Betreiber ist zur Herausgabe der Daten gesetzlich verpflichtet.

(IV) Eine Korrektur der Nutzerdaten ist durch den Nutzer bei Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse mittels eines entsprechenden Formulars vorzunehmen, welches auf der e-Vergabe zu diesem Zweck bereitgestellt wird.

(V) Die Verschlüsselung der abzugebenden elektronischen Angebote und Teilnahmeanträge bleibt bis zum Ablauf der für ihre Einreichung festgelegten Frist aufrechterhalten. Angebote sind somit für die Auftraggeber/Vergabestelle erst mit Ablauf der Angebotsfrist einsehbar.

(VI) Die Plattform arbeitet zum Schutz der auf ihr ausgetauschten Daten mit Maßnahmen zur Sicherung von DV-Systemen, welche vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik überprüft wurden.

(VII) Der Schutz von Daten, die im Rahmen der e-Vergabe lokal beim Nutzer verarbeitet werden obliegt der Verantwortung des jeweiligen Nutzers. Zum Schutz von Nutzerdaten, werden dem Nutzer insbesondere die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen empfohlen:

- Signaturkarte, Kartenlesegerät, softwarebasiertes Zertifikat sowie der PC des Nutzers sind von diesem gegen unbefugte Benutzung sowie gegen die Beeinflussung signaturrelevanter Daten durch Viren, trojanische Pferde etc. zu sichern.

- Der Nutzer hat regelmäßig die ordnungsgemäße Funktion seines Systems zu überprüfen.

- Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Anmeldung im AnA-Web genutzte Benutzername und Passwort weder beobachtet werden noch den anderen Personen auf sonstigem Wege bekannt werden. Weitere Maßnahmen finden Sie in den Nutzungsvoraussetzungen unter www.evergabe-online.info.

(VIII) Die Parteien dieses Nutzungsverhältnisses verpflichten sich gegenseitig, alle Informationen, von denen sie im Rahmen des Nutzungsverhältnisses Kenntnis erlangen und welche die andere Partei als vertraulich gekennzeichnet hat, vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt ebenso für Informationen, bei denen sich deren Vertraulichkeit aus den Umständen ergibt.

§ 8 Haftung und Gewährleistung
(I) Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Haftungs- oder Gewährleistungsansprüche des Nutzers ausgeschlossen.

(II) Der Ausschluss des Absatzes1 gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. Er gilt ebenfalls nicht für Schäden des Nutzers, welche ihm dadurch entstehen, dass ihm der Betreiber einen Fehler oder Rechtsmangel der e-Vergabe arglistig verschweigt, sowie für Schäden aus der Übernahme einer Garantie gemäß § 276 Abs. 1 BGB. Übernimmt der Betreiber für bestimmte Eigenschaften der vertraglich geschuldeten Leistung eine Garantie, so ist eine solche Garantie nur dann für den Betreiber verbindlich, wenn diese durch ihn schriftlich erklärt worden ist.

(III) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(IV) Der Betreiber kann die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten der eVergabe und der Software nur im Rahmen dessen sicherstellen, was nach aktuellem Stand der Technik und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu erwarten ist. In den Clients findet keine Überprüfung auf Viren, trojanische Pferde etc. statt, da die Daten verschlüsselt vorliegen und damit keine Überprüfung möglich ist.

(V) Der Betreiber haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich der Betreiber oder ihrer Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen liegen.

(VI) Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Nutzer dadurch entstehen, dass er die ihm hinsichtlich der Sicherheit seiner Daten obliegenden Maßnahmen, insbesondere die in §7 Abs.7 erwähnten, nicht ergriffen hat und dadurch unbefugte Dritte zu seinem Nachteil Kenntnis von diesen Daten erlangen konnten.

(VII) Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung von Drittsystemen entstehen.

§ 9 Sonstige Bestimmungen

(I) Das Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss etwaiger Weiterverweisungen auf Grund des Internationalen Privatrechts.

(II) Sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten Bonn. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(III) Abweichende oder entgegenstehende Nutzungsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn der Betreiber den Geschäftsbedingungen des Nutzers nicht ausdrücklich widerspricht.

(IV) Der Betreiber kann die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Diese geänderten Nutzungsbedingungen werden den Nutzern unter Hervorhebung der Änderungen durch Zusendung in elektronischer Form mitgeteilt. Der Nutzer kann den Änderungen binnen 6 Wochen widersprechen. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist, so gelten diese als genehmigt. Widerspricht der Nutzer den Änderungen fristgerecht, ist der Betreiber berechtigt, das Nutzungsverhältnis fristlos zu kündigen. Der Betreiber gewährleistet für den Fall der Kündigung, dass der Nutzer diejenigen Vergabeverfahren weiterführen kann, an denen er sich zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung als Bieter oder Bewerber unter Nutzung der e-Vergabe beteiligt.

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