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UVgO: Vergabestelle gibt* die elektronische Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und der Kommunikation vor gemäß § 38 Abs. 3 UVgO

Datum 01.01.2020

(*) Ausnahmen bei Verfahren gemäß § 38 Abs. 4 UVgO:
Der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer überschreitet nicht 25.000 EUR.
oder
Es wird eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
oder
Es wird eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.

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