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EU-Richtlinie: elektronische Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

Datum 18.04.2018

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erleichtert die Teilnahme an Ausschreibungen der öffentlichen Hand, bei denen der EU-Schwellenwert überschritten wird. Auftraggeber akzeptieren von Bietern eingereichte EEE als vorläufigen Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit anstelle von anderen Dokumenten. (§ 48 Abs. 3 VgV)

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