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Wettbewerbsregister

Datum 01.06.2022

Öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber (siehe § 6 WRegG) sind verpflichtet, das Wettbewerbsregister vor der Vergabe von Aufträgen und Konzessionen elektronisch abzufragen. Ab einem Auftragswert von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer muss vor der Erteilung des Zuschlags die Registerbehörde elektronisch abgefragt werden, ob ein Eintrag des Bieters bzw. der an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen vorhanden ist.

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