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Vergabestellen registrieren sich an der e-Vergabe

Die Nutzung der e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des BMI ist mit Staatssekretärsbeschluss vom März 2015 für alle Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung verpflichtend geworden.
Darüber hinaus dürfen die Behörden der mittelbaren Bundesverwaltung ebenfalls die e-Vergabe Plattform nutzen. Landes- und Kommunalbehörden die zu dem Zeitpunkt des Staatssekretärsbeschluss noch nicht als Nutzer auf der Plattform eingerichtet waren, können nicht neu angeschlossen werden.

Die Registrierung von Vergabestellen zur Teilnahme an der e-Vergabe, wird vom Beschaffungsamt des BMI vorgenommen. Dabei werden Sie als eigenständiger Mandant auf der Plattform eingerichtet und können somit unabhängig von uns Verfahren veröffentlichen und mit Bietern kommunizieren.

Grundsätzlich können sich nur Bundesbehörden bzw. Zuwendungsempfänger des Bundes (aus Bundesmitteln finanzierte Organisationen wie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts) auf der e-Vergabe-Plattform registrieren.

Anfragen aus den Bundesländern (Öffentliche Hand: Länder, Gemeindeverbände, Gemeinden usw.) müssen einzeln geprüft werden.

Bei Anfragen zur Registrierung als Vergabestelle nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

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